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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 22.04.2026)

Pre-Event-Consult, vertreten durch Dominic Tomazsewski

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers Dominic Tomazsewski (nachfolgend „Auftragnehmer“) sowie für alle von ihm gestellten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsart und Vertraulichkeit

Verträge, die diesen AGB zugrunde liegen, sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Dienstleistungsverträge einzustufen. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen und Kenntnisse dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet werden. Die Parteien vereinbaren strikte Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages sowie über die bei der Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. Informationen dürfen Dritten gegenüber nicht offenbart werden. Im Rahmen der digitalen Zusammenarbeit ist der Auftraggeber verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten.

§ 3 Auftragsbestätigung und digitales Vertragswesen

Eine Beauftragung für die auf der Homepage angebotenen oder separat vereinbarten Leistungen gilt erst durch eine weitere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Bestätigung in Textform (E-Mail) nach § 362 HGB als verbindlich. Diese Bestätigung wird produktions- und projektbezogener Vertragsbestandteil. Für Kurzzeiteinsätze als Techniker oder Sofort-Beratungen vor Ort genügt eine mündliche oder fernmündliche Bestätigung.

§ 4 Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Vermögensschäden und entgangenen Gewinn aufgrund von Planungs- oder Beratungsfehlern haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

§ 5 Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragliche Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen, militärische Konflikte, Pandemien sowie schwerwiegende Cyber-Angriffe. Soweit eine Partei durch höhere Gewalt behindert wird, verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 6 Auftraggeber-Pflichten

Der Auftraggeber erbringt zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung folgende Leistungen rechtzeitig, unentgeltlich und im erforderlichen Umfang:
- Benennung eines qualifizierten, entscheidungsbefugten Ansprechpartners inkl. Vertretung.
- Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
- Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen (digitale Grundrisse, Bestuhlungspläne, statische Berechnungen, Energieanforderungen).
- Die Koordination der Arbeiten nach § 6 DGUV Vorschrift 1 obliegt dem Auftraggeber.

§ 7 Auftragnehmer-Pflichten

Der Auftragnehmer führt die Aufgaben verantwortungsbewusst unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sowie der geltenden Sicherheitsvorschriften aus. Über vertrauliche Informationen wird Stillschweigen bewahrt.

§ 8 Überwachung von Arbeitgeber-Pflichten

Der Auftragnehmer ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes oder sonstiger arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften für das vom Auftraggeber gestellte Personal zu überwachen. Eine Übernahme der Überwachungspflichten bedarf einer gesonderten Vergütungsabrede.

§ 9 Leistungsbeschreibung und Leistungsnachweis

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen werden nach Aufwand vergütet. Abrechnungen nach Menge oder Zeit erfolgen gegen Leistungsnachweis. Widersprüche müssen binnen 5 Werktagen nach Zugang schriftlich erfolgen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 10 Bereitstellung von Material

Das vom Auftraggeber gestellte Material muss sicher und gebrauchsfähig sein sowie den anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE, DGUV V3) entsprechen. Bei Ausfall sorgt der Auftraggeber in angemessener Zeit für Ersatz.

§ 11 Arbeitszeit und Tagespauschalen

Vereinbarte Tagespauschalen beziehen sich auf maximal 8 Stunden Arbeitszeit. Bei längerer Anwesenheit gilt:
- bis 10. Stunde: je angefangene Stunde +1/10 der Tagespauschale.
- Ab der 11. Stunde: je angefangene Stunde +1/8 der Tagespauschale.
- Ab der 15. Stunde: Verdoppelung des Stundensatzes auf +1/5 der Tagespauschale pro Stunde.

§ 12 Arbeitssicherheit und Höhenarbeiten

Der Auftraggeber informiert rechtzeitig über Risiken am Einsatzort. Höhenarbeiten: Der Auftragnehmer führt ausdrücklich keine Höhenarbeiten aus (z.B. Personenlifte, Leitern über 3m, seilgestützt). Solche Tätigkeiten sind gesondert zu vereinbaren.

§ 13 Zahlungsziel und Auslagen

Das Zahlungsziel beträgt in der Regel oder nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen sieben Werktage ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug. Widersprüche sind binnen 5 Werktagen schriftlich geltend zu machen. Auslagen: Produktionsbezogene Kosten (Hotel, Fahrtkosten etc.) werden gegen Originalbeleg in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

§ 14 Helfer und Personal

Vom Auftraggeber gestellte Helfer müssen fachlich geeignet, nüchtern, deutschsprachig und mit der Veranstaltungstechnik vertraut sein. Ungeeignete Personen können vom Auftragnehmer aus Sicherheitsgründen vom Einsatzort verwiesen werden.

§ 15 Verpflegung und Reisekosten

Angemessene Verpflegung (Kaffee, Mineralwasser) ist ab Arbeitsbeginn sicherzustellen. Bei unzureichendem Catering werden die landesüblichen BMF-Verpflegungspauschalen berechnet. Fehlendes Catering ist spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.

§ 16 Widerrufsrecht und digitale Compliance

Bei Online-Vertragsschlüssen steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht gemäß § 356a BGB zu, sofern dieser als Verbraucher handelt.

§ 17 Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Landshut). Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder der Textform (E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

Rodgau, 22.04.2026
Dominic Tomazsewski

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